
zur-ermittlung-des-empfaengers-amtlich-eroeffnet - Wenn eine Sendung wegen unvollständiger Anschrift oder fehlender Angabe des Absenders seitens einer Nachforschungsstelle geöffnet werden muß, wird die Sendung anschließend mit einem Zettel `Zur Ermittlung des Absenders amtlich geöffnet` wieder verschlossen.
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